Ravarino hat mehrere Namen gehabt, und der erste, der aufgeschrieben wurde, ist sein eigener: eine Pergamenturkunde der Abtei Nonantola vom siebenundzwanzigsten März 1002, in der Abt Rodolfo einem gewissen Alberico, Sohn des verstorbenen Gisone da Sala, einige Ländereien «et in loco Ravarino» verpachtet, für einen Jahreszins von vier guten und gangbaren Lucceser Denaren. Doch jahrhundertelang nennen die Urkunden dieses Gebiet Borgo Franco und vor allem Orto Vecchio — von Curte vecla, der alte Hof — und als Orto Vecchio wurde es, zusammen mit Castel Crescente, zur Gemeinde konstituiert. Jener Name reicht bis 1511, und sein letztes Auftreten steht im Titel eines Mannes: in einem Vertrag jenes Jahres nennt sich Graf Gianfilippo Sertorio «Rector ecclesiae S. Johannis de Orto veteri de Ravarino». Über den Namen selbst ist man sich nicht sicher: er könnte von rapa kommen, der Rübe, die man hier anbaute, oder von rava, Schlamm, was in einer von den Römern trockengelegten Ebene wahrscheinlicher ist; für Tiraboschi und Spinelli käme er dagegen von Rovaria, von den Eichen.
Am einundzwanzigsten September 1310, mitten in den Kriegen zwischen Modena und Bologna, trat die Volksversammlung zusammen und beschloss die Unterwerfung Ravarinos unter die Kommune Bologna; wenige Jahre später war jene Gerichtsbarkeit schon zu Ende. Am dreiundzwanzigsten April 1333 wurde das Gebiet zum adligen Lehen erklärt, unter dem Namen Grafschaft Borgo Franco und Castel Crescente, und Johann von Böhmen, Reichsverweser für seinen Sohn Karl IV., verlieh es seinem eigenen Leibarzt, dem Modeneser Pietro Della Rocca — und mit jenem Akt wurde der Panaro nach Solara umgelenkt, was die Topografie des Orts veränderte. Die Rangoni kauften hier seit dem frühen vierzehnten Jahrhundert Land, übernahmen das Lehen, zogen von Modena hierher und gaben ihrem Haus einen militärischen und herrschaftlichen Charakter; 1453 erhielt Niccolò Maria Rangoni von Herzog Borso d'Este die Investitur zum Grafen, und die Familie hielt Ravarino im governo mediato, fast ein eigener Staat im Herzogtum Este, bis zur Aufhebung der Lehen im September 1796. Die älteste Urkunde, die die Gemeinde Ravarino selbst hervorgebracht hat, trägt das Datum des einunddreißigsten August 1462: sie ist verstümmelt, sie ist an Herzog Borso gerichtet, und sie spricht von einem gewissen homo diabolicus, der das Gebiet in Schrecken versetzte.